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Lektion 3 / 3

Für wen gilt das — und was bedeutet es für Sie?

2 Min. Lesezeit

Kernpunkte

  • ✓Das Gesetz unterscheidet zwischen ‚Anbietern' (Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln) und ‚Betreibern' (Unternehmen, die KI-Systeme in ihrem Betrieb einsetzen)
  • ✓Die meisten Beschäftigten arbeiten in Betreiber-Organisationen — also in Unternehmen, die KI-Tools anderer nutzen
  • ✓Was es in der Praxis bedeutet, ‚mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst' zu sein
  • ✓Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen — die Pflicht gilt seit Februar 2025
  • ✓Diese Schulung ist eine mögliche Maßnahme — der Abschlussnachweis ist Teil der Dokumentation
  • ✓Für Artikel 4 gibt es keinen eigenen Bußgeldrahmen — die Kommission hält ein Eingreifen der Behörde für wahrscheinlicher, wenn ein Vorfall auf fehlende Maßnahmen zurückgeht
  • ✓Nicht nur Festangestellte sind betroffen — auch Auftragnehmer, Freiberufler und Dienstleister

Lektion 1.2 — Für wen gilt das — und was bedeutet es für Sie?

Anbieter und Betreiber

Der EU AI Act unterscheidet zwischen zwei Arten von Organisationen. Anbieter sind Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln — also Firmen, die KI-Produkte entwerfen, programmieren und auf den Markt bringen. Denken Sie an Unternehmen wie OpenAI, Google oder spezialisierte Softwareanbieter, die ein KI-gestütztes Bewerbertool entwickeln. Betreiber sind Unternehmen, die solche KI-Systeme in ihrem eigenen Betrieb einsetzen — eine Bank, die ein KI-Bonitätstool nutzt, ein Einzelhändler mit einem KI-Chatbot oder eine Personalabteilung, die KI-Software zur Vorauswahl von Bewerbungen verwendet.

Die meisten Organisationen sind Betreiber. Ihr Unternehmen hat die KI-Tools, die es nutzt, höchstwahrscheinlich nicht selbst entwickelt — es hat sie gekauft oder lizenziert. Damit ist Ihr Unternehmen ein Betreiber, und der EU AI Act gilt für Betreiber genauso wie für die Unternehmen, die die Tools ursprünglich entwickelt haben.

Was das Gesetz verlangt

Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden und aller weiteren Personen zu unterstützen, die KI-Systeme in ihrem Auftrag bedienen oder nutzen. Diese Pflicht gilt seit Februar 2025.

Einfach gesagt: Wenn Ihre Organisation KI-Tools einsetzt, muss sie die Menschen, die diese Tools nutzen, dabei unterstützen zu verstehen, was sie sind, wie sie funktionieren und wie man verantwortungsvoll mit ihnen umgeht. Ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz muss sie nicht garantieren. Diese Schulung ist eine Maßnahme dafür.

Einen eigenen Bußgeldrahmen für Artikel 4 gibt es nicht. Kommt es jedoch zu einem Vorfall — etwa wenn ein KI-System einem Kunden Schaden zufügt oder ein diskriminierendes Ergebnis liefert —, zählt, welche Maßnahmen die Organisation ergriffen hat, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu unterstützen. Die Kommission hält ein Eingreifen der Behörde für wahrscheinlicher, wenn ein Vorfall auf fehlende Maßnahmen zur KI-Kompetenz zurückgeht. Der Abschlussnachweis dieses Kurses ist Teil der Dokumentation dieser Maßnahmen.

Es betrifft nicht nur Festangestellte

Die Pflicht beschränkt sich nicht auf die Stammbelegschaft. Auch Auftragnehmer, Freiberufler und Dienstleister, die KI-Systeme im Auftrag Ihrer Organisation bedienen oder nutzen, fallen darunter. Wer im Rahmen seiner Tätigkeit für Ihr Unternehmen mit einem KI-Tool arbeitet, sollte bei der Entwicklung seiner KI-Kompetenz unterstützt werden.

Diese Schulung ist eine mögliche Maßnahme Ihrer Organisation — und Ihr Abschluss ist Teil des Nachweises, dass sie sie ergriffen hat.