KI-Kompetenz nachweisen nach Artikel 4 EU AI Act

Artikel 4 verlangt Maßnahmen nach besten Kräften, kein Siegel. Dieser Beitrag zeigt am Wortlaut der KI-Verordnung, was ein belastbarer Nachweis enthält, wer ihn verlangen darf und warum Artikel 4 nicht im Bußgeldkatalog des Artikels 99 Absatz 4 steht.

Henning MichalekStand: 18. August 20265 Min. Lesezeit

Artikel 4 des EU AI Act verlangt KI-Kompetenz, nennt aber kein Zertifikat. Daraus entsteht die häufigste Frage zum Thema: Womit belege ich, dass ich die Pflicht erfüllt habe? Dieser Beitrag beantwortet sie am Wortlaut der Verordnung. Er zeigt, was ein Nachweis enthalten muss, wer ihn verlangen darf und was passiert, wenn Sie nichts vorlegen können.

Was Artikel 4 vom Nachweis verlangt

Der Wortlaut ist kurz und lohnt genaues Lesen. Anbieter und Betreiber „ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen", dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Zu berücksichtigen sind dabei technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung sowie der Kontext, in dem die Systeme eingesetzt werden.

Zwei Formulierungen entscheiden über die Nachweisfrage: „Maßnahmen" und „nach besten Kräften". Die Verordnung verlangt kein garantiertes Ergebnis, sondern ernsthaftes Bemühen. Ein Nachweis muss deshalb nicht belegen, dass jemand eine Prüfung bestanden hat. Er muss belegen, dass Sie die passenden Maßnahmen ergriffen haben.

Das verschiebt den Blick. Nicht das Dokument einer einzelnen Person trägt die Pflicht, sondern die Kette aus Bestandsaufnahme, Schulung und Dokumentation. Erwägungsgrund 20 beschreibt das Ziel: Die Beteiligten sollen die Ausgaben eines KI-Systems richtig auslegen und fundierte Entscheidungen treffen können.

Warum es kein amtliches EU-Zertifikat gibt

Die Verordnung richtet für Artikel 4 kein Prüfungs- oder Zertifizierungssystem ein. Sie benennt weder eine Stelle, die prüft, noch ein Siegel, das man erwerben könnte. Wer mit einem „EU-zertifizierten" Kompetenznachweis wirbt, beschreibt etwas, das der Verordnungstext nicht kennt.

Vorsicht bei Werbeversprechen

Formulierungen wie „EU-zertifiziert", „amtlich anerkannt" oder „behördlich geprüft" sind bei KI-Kompetenz-Schulungen sachlich falsch. Für Artikel 4 gibt es keine staatliche Anerkennung. Seriöse Anbieter sprechen vom Teilnahmenachweis.

Genau diese Sprache ist redlich. Ein Teilnahmenachweis dokumentiert, dass eine Person eine Schulung mit den richtigen Inhalten absolviert hat. Mehr verlangt Artikel 4 nicht, und weniger genügt nicht.

Was auf einem belastbaren Nachweis stehen muss

Ein Nachweis ist so viel wert wie seine Prüfbarkeit. Diese fünf Angaben gehören darauf:

  • Wer: der vollständige Name der geschulten Person.
  • Was: die abgedeckten Inhalte, mit klarem Bezug auf Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689.
  • Wann: das Datum der absolvierten Schulung.
  • Durch wen: der Anbieter der Schulung, mit Anschrift.
  • Echtheit: ein Verifizierungscode oder QR-Code, der auf eine Bestätigungsseite führt.

Der letzte Punkt trennt ein hübsches PDF von einem belastbaren Beleg. Einen Code, den ein Auftraggeber selbst prüfen kann, nimmt man ernst. Eine Grafik ohne Rückweg nicht.

Wer den Nachweis sehen will

Drei Gruppen fragen danach, und sie fragen aus verschiedenen Gründen.

Die Aufsicht. Nach Artikel 70 richtet jeder Mitgliedstaat mindestens eine notifizierende Behörde und mindestens eine Marktüberwachungsbehörde ein oder benennt sie. Eine Marktüberwachungsbehörde dient als zentrale Anlaufstelle. Die Kontaktwege mussten bis zum 2. August 2025 öffentlich zugänglich sein. Diese Behörde ist Ihr Gegenüber, wenn es um die Anwendung der Verordnung geht.

Ihre Kunden. Wer KI in einer Lieferkette einsetzt, wird zunehmend gefragt, wie er die Kompetenzpflicht erfüllt. In Ausschreibungen taucht die Frage bereits auf. Hier entscheidet der Nachweis nicht über ein Bußgeld, sondern über einen Auftrag.

Das Gericht. Wenn ein KI-gestützter Vorgang jemandem schadet, stellt sich die Frage nach der Sorgfalt. Eine lückenlose Dokumentation belegt dann, dass Sie Ihre Pflichten ernst genommen haben.

Was passiert, wenn Sie nichts vorlegen können

Hier lohnt Genauigkeit, denn im Netz kursieren überzogene Zahlen. Artikel 99 Absatz 4 zählt auf, welche Verstöße mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden. Genannt sind die Pflichten der Anbieter (Artikel 16), der Bevollmächtigten (22), der Einführer (23), der Händler (24) und der Betreiber (26). Dazu kommen die Anforderungen an notifizierte Stellen und die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Artikel 4 steht nicht in dieser Liste.

Folgenlos ist ein fehlender Nachweis deshalb nicht. Zwei Wege bleiben offen.

Erstens verpflichtet Artikel 99 Absatz 1 die Mitgliedstaaten, eigene Sanktionen und Durchsetzungsmaßnahmen vorzusehen. Ausdrücklich genannt sind auch Verwarnungen und nichtmonetäre Maßnahmen. Wie ein Staat das ausgestaltet, entscheidet er selbst.

Zweitens greift Artikel 99 Absatz 5. Er trifft, wer einer zuständigen nationalen Behörde auf ein Auskunftsersuchen hin falsche, unvollständige oder irreführende Informationen liefert. Fällig werden bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent des Jahresumsatzes. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt nach Absatz 6 jeweils der niedrigere Betrag.

Der Unterschied ist praktisch bedeutsam. Eine fehlende Schulung ist nicht unmittelbar mit einer EU-Geldbuße bewehrt. Eine geschönte Antwort auf eine Behördenanfrage dagegen schon. Wie die Bußgeldstufen insgesamt aufgebaut sind, lesen Sie unter Bußgelder und Sanktionen.

Seit wann die Pflicht gilt

Artikel 4 steht in Kapitel I der Verordnung. Nach Artikel 113 gilt dieses Kapitel seit dem 2. Februar 2025. Die Kompetenzpflicht ist also kein Ausblick, sondern geltendes Recht. Die Fristen im Überblick: Ab wann gilt die KI-Schulungspflicht?

Dokumentation im Unternehmen

Für eine einzelne Person genügt der persönliche Nachweis. Im Team kommt die Übersicht hinzu. Halten Sie zentral fest, wer welche Schulung wann abgeschlossen hat und welche KI-Systeme diese Person bedient. Die zweite Angabe wird oft vergessen. Erst sie stellt den Bezug zum Kontext her, den Artikel 4 ausdrücklich verlangt.

Ergänzen Sie zwei Dinge, die kein Zertifikat mitbringt. Erstens eine kurze Bestandsaufnahme der eingesetzten KI-Werkzeuge, offizielle wie inoffizielle. Zweitens eine Notiz, warum Sie für welche Gruppe welches Niveau gewählt haben. Damit belegen Sie die „Maßnahmen", von denen der Verordnungstext spricht.

Wie Sie die Schulung im Team organisieren, lesen Sie unter KI-Schulung für Mitarbeiter. Den vollständigen Pflichtenrahmen erklärt der Leitfaden zu Artikel 4.

Das Wichtigste in Kürze

Artikel 4 verlangt Maßnahmen, keinen Titel. Ein belastbarer Nachweis nennt Person, Inhalt, Datum, Anbieter und einen Prüfweg. Er wird stärker, wenn eine Übersicht über Systeme und Zuständigkeiten dahintersteht. Zuständig ist die Marktüberwachungsbehörde des Mitgliedstaats. Eine eigene EU-Geldbuße knüpft Artikel 4 nicht an, wohl aber die falsche Auskunft gegenüber dieser Behörde. Wer sauber dokumentiert, erfüllt die Pflicht und kann sie jederzeit zeigen.

Häufige Fragen

Wie weise ich KI-Kompetenz nach Artikel 4 nach?+

Artikel 4 verlangt Maßnahmen nach besten Kräften, keinen Prüfungserfolg. Belegen Sie deshalb die ganze Kette: welche KI-Systeme im Einsatz sind, wer sie bedient und wer wann welche Schulung absolviert hat. Der persönliche Teilnahmenachweis ist davon nur ein Teil.

Gibt es ein offizielles EU-Zertifikat für KI-Kompetenz?+

Nein. Die Verordnung sieht für Artikel 4 weder eine Prüfstelle noch ein Siegel vor. Seriöse Anbieter stellen einen Teilnahmenachweis aus, der die absolvierte Schulung dokumentiert.

Was muss ein KI-Kompetenz-Nachweis enthalten?+

Den Namen der geschulten Person, die Inhalte mit Bezug auf Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689, das Datum, den Anbieter der Schulung und eine Möglichkeit zur Echtheitsprüfung, etwa einen Verifizierungscode oder QR-Code.

Welche Behörde prüft den KI-Kompetenz-Nachweis?+

Nach Artikel 70 richtet jeder Mitgliedstaat mindestens eine Marktüberwachungsbehörde ein oder benennt sie, eine davon als zentrale Anlaufstelle. Die Mitgliedstaaten mussten die Kontaktwege bis zum 2. August 2025 öffentlich zugänglich machen.

Drohen Bußgelder, wenn ich keinen Nachweis vorlegen kann?+

Artikel 4 steht nicht in der Liste des Artikels 99 Absatz 4, die Verstöße mit bis zu 15 Millionen Euro bewehrt. Sanktionen können sich aus nationalem Recht ergeben. Falsche oder unvollständige Auskünfte an eine Behörde sind dagegen nach Artikel 99 Absatz 5 unmittelbar bewehrt.

Wie dokumentiere ich die Schulung für mehrere Mitarbeiter?+

Über eine zentrale Übersicht mit Person, Schulung, Datum und den bedienten KI-Systemen. Ein zusammenfassender Bericht erleichtert die Vorlage gegenüber Aufsicht, Kunden oder im Prüfungsfall.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), EUR-Lex. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung durch KI und wurde vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft. Wie wir KI einsetzen

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