KI-Schulung für Mitarbeiter: Pflicht, Inhalte und Nachweis

Artikel 4 EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber, die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten durch Maßnahmen zu unterstützen. Dieser Beitrag zeigt, wen Sie schulen müssen, welche Inhalte zählen und wie Sie die Schulung mit überschaubarem Aufwand im Team verankern.

Redaktion EUcodexStand: 11. Oktober 20268 Min. Lesezeit

Der EU AI Act verpflichtet Arbeitgeber seit dem 2. Februar 2025, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu ergreifen. Für Sie heißt das konkret: Sie unterstützen Ihr Team dabei, KI sicher und verantwortungsvoll einzusetzen. Dieser Beitrag beantwortet die praktischen Fragen dazu, wen Sie schulen, was die Schulung abdecken sollte und wie Sie sie ohne großen Aufwand einführen.

Was Artikel 4 wörtlich verlangt

Die Pflicht der Anbieter und Betreiber steht in Absatz 1 der Vorschrift. Er gilt seit dem 27. Juli 2026 in neuer Fassung. Das Original lohnt sich, weil fast jede Streitfrage in der Praxis an seinem Wortlaut hängt:

Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.

Drei Dinge stehen damit fest. Erstens: Die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht die einzelne Person. Zweitens: Der Maßstab ist relativ. Die Vorschrift verlangt kein bestimmtes Niveau. Gefragt sind Maßnahmen, die zum Einsatz passen. Drittens: Vorwissen zählt. Wer eine einschlägige Ausbildung mitbringt, braucht weniger Schulung als jemand, der zum ersten Mal mit einem Sprachmodell arbeitet.

Was KI-Kompetenz bedeutet, definiert die Verordnung in Artikel 3 Nummer 56 selbst: die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu werden. Das ist bewusst weiter gefasst als Bedienwissen. Wer nur zeigt, wo man klickt, deckt diese Definition nicht ab.

Wen die Pflicht trifft

Der Schlüsselbegriff ist „Betreiber". Nach Artikel 3 Nummer 4 ist das jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet. Ausgenommen ist ausdrücklich nur die persönliche und nicht berufliche Nutzung. Wer privat mit einem Chatbot herumspielt, fällt nicht darunter. Wer dasselbe Werkzeug für ein Kundenangebot nutzt, schon.

Daraus folgt eine unbequeme Konsequenz: Sie müssen nicht selbst KI entwickeln, um in der Pflicht zu stehen. Der bloße berufliche Einsatz eines fremden Werkzeugs genügt. Das betrifft praktisch jedes Unternehmen, das heute Software einsetzt.

Der häufigste Irrtum

Viele Betriebe halten sich für nicht betroffen, weil sie „keine KI einsetzen". In fast allen Fällen stimmt das nicht mehr. KI-Funktionen sind in Standardsoftware eingewandert, ohne dass jemand sie bewusst eingekauft hätte.

Schritt 1: Machen Sie ein KI-Inventar

Bevor Sie schulen, müssen Sie wissen, worüber. Der erste Arbeitsschritt ist deshalb eine ehrliche Bestandsaufnahme. Fragen Sie im Team nach, statt zu raten, denn KI wird oft von einzelnen Personen eingeführt, nicht von der IT.

Diese Stellen werden regelmäßig übersehen:

  • Office-Pakete. Assistenzfunktionen in Textverarbeitung, Tabellen und Präsentationen, die Inhalte vorschlagen oder zusammenfassen.
  • E-Mail und Kommunikation. Antwortvorschläge, Zusammenfassungen langer Verläufe, automatische Priorisierung.
  • Übersetzung und Textkorrektur. Werkzeuge, die Formulierungen umschreiben oder in andere Sprachen übertragen.
  • Bewerbermanagement. Vorsortierung, Ranking oder automatische Auswertung von Bewerbungen. Hier ist besondere Vorsicht geboten, weil solche Systeme nach Anhang III als Hochrisiko eingestuft sein können.
  • Kundenservice. Chatbots auf der Website, Antwortvorschläge im Ticketsystem.
  • Buchhaltung und Belegerfassung. Automatische Erkennung und Zuordnung von Rechnungspositionen.
  • Design und Marketing. Bildgenerierung, automatische Zuschnitte, Textvorschläge für Anzeigen.

Halten Sie je Werkzeug drei Angaben fest: wer es nutzt, wofür, und ob personenbezogene oder vertrauliche Daten hineinfließen. Diese Liste ist später Ihre halbe Dokumentation.

Welche Mitarbeiter brauchen die Schulung?

Die Faustregel ist einfach. Wer mit KI arbeitet oder ihre Ergebnisse verantwortet, braucht Kompetenz. Das betrifft heute oft mehr Personen als gedacht, weil KI-Funktionen in vielen Programmen stecken, vom Textassistenten bis zur Tabellenkalkulation.

Die nötige Tiefe unterscheidet sich nach Rolle:

  • Anwender im Alltag brauchen ein solides Grundverständnis: Wie entstehen Ergebnisse, wo sind die Grenzen, was darf nicht ungeprüft übernommen werden.
  • Führungskräfte und Verantwortliche brauchen darüber hinaus den Blick auf Regeln, Risiken und Aufsicht. Sie entscheiden, welche Werkzeuge eingeführt werden und wo ein Mensch gegenzeichnen muss.
  • Compliance-Verantwortliche brauchen das tiefste Wissen, etwa zu Pflichten bei Hochrisiko-Systemen. Dafür gibt es eigene Schulungsformate, zum Beispiel die Compliance-Manager-Schulung dieser Plattform.

Auch wer keine KI bedient, aber ihre Ergebnisse weiterverarbeitet, gehört dazu. Die Sachbearbeiterin, die eine KI-erstellte Auswertung an den Kunden weitergibt, verantwortet dieses Ergebnis mit.

Welche Inhalte in die Schulung gehören

Eine gute KI-Schulung bleibt nicht bei Klick-Anleitungen stehen. Artikel 4 zielt auf verantwortungsvollen Umgang, also auf Verständnis statt Bedienwissen. Diese vier Bausteine sollten enthalten sein:

  1. Grundlagen. Was ist ein KI-System, wie kommt ein Ergebnis zustande, warum klingt ein Sprachmodell überzeugend und liegt trotzdem manchmal falsch.
  2. Der rechtliche Rahmen. Was der EU AI Act verlangt, was KI-Kompetenz bedeutet und welche Pflichten daraus folgen.
  3. Risiken und Grenzen. Fehler, Verzerrungen, Datenschutz, und die Frage, welche Aufgaben man KI besser nicht allein überlässt.
  4. Der eigene Kontext. Welche Werkzeuge nutzen wir, welche Hausregeln gelten, und wann muss ein Mensch prüfen.

Den vierten Punkt kann kein externer Anbieter für Sie erledigen. Er entsteht aus Ihrem KI-Inventar und gehört in eine kurze interne Ergänzung, etwa in Form einer KI-Richtlinie.

Wie Sie die Schulung im Team einführen

Der häufigste Fehler ist, die Sache zu groß zu denken. Ein dickes Handbuch liest niemand. Wirksamer ist eine kompakte, verständliche Schulung, die jede Person in überschaubarer Zeit absolvieren kann.

Praktischer Ablauf

Erfassen Sie zuerst, welche KI-Werkzeuge im Haus genutzt werden. Bestimmen Sie dann pro Rolle die nötige Schulungstiefe. Setzen Sie eine kompakte Online-Schulung auf, die orts- und zeitunabhängig absolviert werden kann. Halten Sie zum Schluss fest, wer wann teilgenommen hat. Genau diesen Ablauf bildet eine strukturierte Schulungsplattform ab.

Online-Formate haben den Vorteil, dass neue Mitarbeitende die Schulung jederzeit nachholen und der Fortschritt zentral sichtbar bleibt. Das nimmt der Pflicht den organisatorischen Schrecken.

Für die Einführung hat sich ein schlanker Ablauf über vier Wochen bewährt. In der ersten Woche erstellen Sie das Inventar. In der zweiten legen Sie fest, welche Rolle welche Schulungstiefe braucht, und schreiben die Hausregeln auf eine Seite. In der dritten absolvieren die Mitarbeitenden die Schulung. In der vierten sammeln Sie die Nachweise ein und halten den Stand fest. Wer mehr Zeit veranschlagt, verliert meist nur den Schwung.

Betriebsrat und Mitbestimmung

In Betrieben mit Betriebsrat kommt eine Ebene hinzu, die im AI Act selbst nicht steht. Die Schulung als solche ist selten der kritische Punkt. Die Einführung des KI-Systems ist es.

Nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz bestimmt der Betriebsrat mit, wenn eine technische Einrichtung eingeführt wird, die dazu geeignet ist, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Auf diese Eignung kommt es an, nicht auf die Absicht. Viele KI-gestützte Systeme erfüllen das, weil sie Nutzungsdaten erzeugen. Bei Berufsbildungsmaßnahmen greifen zusätzlich die §§ 96 ff. BetrVG, die dem Betriebsrat Beteiligungsrechte bei der Ermittlung des Bildungsbedarfs geben.

Praktisch heißt das: Binden Sie den Betriebsrat früh ein, idealerweise schon beim Inventar. Eine Betriebsvereinbarung zur KI-Nutzung und die Schulungspflicht aus Artikel 4 lassen sich gut in einem Zug regeln.

Nachweis und Dokumentation

Die Pflicht verlangt keine Dokumentation. Belegen Sie Ihre Maßnahmen trotzdem, damit Sie sie bei einer Nachfrage zeigen können. Halten Sie fest, wer welche Schulung wann abgeschlossen hat. Ein Teilnahmenachweis pro Person und eine Übersicht für das Team sind die saubere Lösung. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie unter KI-Kompetenz nachweisen.

Eine brauchbare Dokumentation enthält fünf Angaben je Person: Name, Rolle, absolvierte Schulung mit Inhaltsübersicht, Datum des Abschlusses und die eingesetzten KI-Werkzeuge im jeweiligen Aufgabenbereich. Mehr braucht es nicht. Entscheidend ist, dass die Angaben zu einem späteren Zeitpunkt noch auffindbar sind, auch wenn die Person das Unternehmen verlassen hat.

Häufige Fehler

Vier Muster tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Nur die IT schulen. Die Pflicht knüpft an die Nutzung an, nicht an die Zuständigkeit für Software. Die meisten KI-Nutzer sitzen außerhalb der IT.
  • Einmal schulen und abhaken. Ein neues Werkzeug im Haus ist ein neuer Kontext. Ohne Auffrischung veraltet der Nachweis inhaltlich, auch wenn er formal weiter existiert.
  • Schulung ohne Hausregeln. Wenn niemand festlegt, welche Daten in welches Werkzeug dürfen, bleibt die Schulung abstrakt und ändert das Verhalten nicht.
  • Dokumentation im Kopf. Wer die Teilnahme nicht festhält, steht bei einer Nachfrage ohne Beleg da. Der Aufwand dafür ist minimal, das Versäumnis ärgerlich.

Was Artikel 4 nicht verlangt

Zum Schluss die Entwarnung, die im Netz selten mitgeliefert wird. Die Vorschrift verlangt kein Zertifikat, keine bestimmte Mindeststundenzahl, keine Prüfung durch eine staatliche Stelle und keinen bestimmten Anbieter. Es gibt auch kein amtliches EU-Zertifikat für KI-Kompetenz, das jemand ausstellen könnte. Wer Ihnen ein solches verkauft, überschreitet die Faktenlage.

Ebenso wenig nennt Artikel 4 eine eigene EU-weite Geldbuße. Die hohen Beträge, die in Werbung für Schulungen auftauchen, beziehen sich auf andere Verstöße. Einen eigenen Bußgeldrahmen für die Kompetenzpflicht gibt es nicht. Das deutsche KI-MIG enthält dafür keinen Bußgeldtatbestand. Mehr dazu unter Bußgelder und Sanktionen.

Was bleibt, ist eine nüchterne Anforderung: Ihr Team soll verstehen, womit es arbeitet. Ein Nachweis ist nicht vorgeschrieben, aber er ist das einzige praktikable Mittel, Ihre Maßnahmen zu belegen. So wird aus einer gesetzlichen Anforderung ein überschaubarer, einmal aufgesetzter Prozess, der nebenbei die KI-Kompetenz im ganzen Betrieb hebt.

Häufige Fragen

Welche Mitarbeiter müssen geschult werden?+

Alle, die mit KI-Systemen arbeiten oder deren Ergebnisse verantworten. Wer KI für Texte, Auswertungen, Kundenkommunikation oder Entscheidungen nutzt, braucht passende Kompetenz. Die Tiefe der Schulung richtet sich nach Rolle und Einsatz.

Wie lange dauert eine KI-Schulung für Mitarbeiter?+

Für die Grundkompetenz reicht oft eine kompakte Schulung von etwa 75 bis 90 Minuten. Verantwortliche mit tieferen Pflichten brauchen mehr. Wichtiger als die Dauer ist, dass die Inhalte verstanden und im Alltag angewendet werden.

Muss die Schulung von einem externen Anbieter kommen?+

Nein. Der AI Act schreibt keinen bestimmten Anbieter vor. Eine externe Schulung mit Nachweis erspart aber Aufwand und liefert eine prüfbare Dokumentation, die intern nur schwer in gleicher Qualität entsteht.

Gilt die Pflicht auch für Mitarbeiter, die nur ChatGPT für E-Mails nutzen?+

Ja. Artikel 4 unterscheidet nicht nach Aufwand oder Tiefe der Nutzung. Sobald jemand ein KI-System im beruflichen Kontext einsetzt, greift die Kompetenzanforderung. Der Umfang der Schulung darf dann aber schlank ausfallen.

Muss der Betriebsrat bei einer KI-Schulung beteiligt werden?+

Die Schulung selbst löst kein eigenes Mitbestimmungsrecht aus, die Einführung des KI-Systems dagegen häufig schon. Nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG bestimmt der Betriebsrat mit, wenn eine technische Einrichtung geeignet ist, Verhalten oder Leistung zu überwachen. Bei Berufsbildungsmaßnahmen greifen zusätzlich die §§ 96 ff. BetrVG.

Wie oft muss die Schulung wiederholt werden?+

Die Verordnung nennt keinen Turnus. Sinnvoll ist eine Auffrischung, wenn Sie neue KI-Werkzeuge einführen, wenn sich Aufgaben ändern oder wenn sich die Rechtslage weiterentwickelt. Ein jährlicher Blick auf den Stand ist in der Praxis ein guter Rhythmus.

Reicht eine interne Unterweisung durch die IT-Abteilung?+

Rechtlich kann das genügen, wenn die Inhalte stimmen und Sie die Teilnahme dokumentieren. Praktisch scheitert es oft an der Nachweisbarkeit: Eine Präsentation im Meeting hinterlässt keine prüfbare Spur. Wer intern schult, sollte Inhalte, Datum und Teilnehmerliste sauber festhalten.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, EUR-Lex. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung durch KI und wurde vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft. Wie wir KI einsetzen

Weiterlesen