Fristen
Ab wann gilt die KI-Schulungspflicht? Die Fristen 2025 und 2026
Die Schulungspflicht ist keine Zukunftsmusik: Artikel 4 gilt seit Februar 2025. Der EU AI Act führt seine Regeln jedoch gestaffelt ein. Diese Übersicht ordnet die wichtigen Daten und sagt, was bis wann zu tun ist.
Die häufigste Frage zur KI-Schulungspflicht lautet: Ab wann muss ich überhaupt etwas tun? Die kurze Antwort: Die Pflicht aus Artikel 4 des EU AI Act gilt bereits, seit dem 2. Februar 2025. Wer darauf wartet, dass ein späteres Datum den Startschuss gibt, hat die Frist schon verpasst.
Verwirrung entsteht, weil der AI Act seine Regeln nicht auf einen Schlag scharf schaltet, sondern über mehrere Jahre gestaffelt. Diese Übersicht ordnet die Daten und trennt, was für die Schulungspflicht zählt, von dem, was andere Bereiche betrifft.
2. Februar 2025: Die Kompetenzpflicht gilt
Das wichtigste Datum für die Schulungsfrage. Seit diesem Tag verlangt Artikel 4, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten ergreifen. Am selben Tag sind die Verbote für inakzeptable KI-Praktiken in Kraft getreten.
Für Sie bedeutet das: Die Pflicht ist aktiv. Es gibt keine Schonfrist mehr, innerhalb derer Sie die Kompetenz erst herstellen müssten. Wer KI einsetzt, sollte den Kompetenzaufbau jetzt belegen können.
Bemerkenswert ist, was die Verordnung an dieser Stelle nicht vorsieht. Für viele Pflichten hat der Gesetzgeber gestaffelte Übergangsregelungen geschaffen. Für Artikel 4 gibt es keine. Die Kompetenzpflicht war vom ersten Geltungstag an vollständig anwendbar. Das ist kein Versehen: Kompetenz lässt sich schneller herstellen als ein Risikomanagementsystem, und sie ist Voraussetzung dafür, alle weiteren Pflichten überhaupt zu verstehen.
2. August 2025: Allgemeine KI, Governance und Sanktionen
Zu diesem Zeitpunkt griffen die Vorschriften für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, also die großen Sprach- und Basismodelle. Zusammen mit ihnen die Aufsichtsstruktur auf EU-Ebene und, oft übersehen, das Sanktionskapitel der Verordnung. Nach Artikel 113 Buchstabe b gelten die Kapitel VII und XII seit diesem Tag.
Die Pflichten für allgemeine KI-Modelle richten sich primär an deren Anbieter. Für ein Unternehmen, das KI nur nutzt, ändert dieses Datum inhaltlich wenig. Der Zeitpunkt ist trotzdem wichtig, weil seither der Sanktionsrahmen der Verordnung steht.
27. Juli 2026: Artikel 4 wird neu gefasst
An diesem Tag ist die Verordnung (EU) 2026/1744 in Kraft getreten. Sie hat Artikel 4 neu gefasst. Verlangt sind seither Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen. Ein bestimmtes Niveau muss niemand garantieren. Die Pflicht für Unternehmen bleibt bestehen. Dieselbe Verordnung hat die Fristen für Hochrisiko-Systeme verschoben.
2. August 2026: Die Verordnung gilt allgemein
Seit diesem Datum gilt die Verordnung im Übrigen allgemein. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten. Hochrisiko-Anforderungen folgen später (2. Dezember 2027 und 2. August 2028). Häufig wird dieser Termin als der eigentliche Stichtag wahrgenommen.
Am selben Tag beginnt die Aufsicht. Laut Kommission haben die nationalen Marktüberwachungsbehörden am 2. August 2026 mit Aufsicht und Durchsetzung begonnen. Das gilt auch für Artikel 4. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig, soweit das KI-MIG nichts anderes bestimmt.
Zwei Dinge bleiben dabei auseinanderzuhalten. Die Kompetenzpflicht gilt seit Februar 2025, nicht erst jetzt. Und das Sanktionskapitel der Verordnung gilt bereits seit August 2025. In Deutschland gilt seit dem 29. Juli 2026 das KI-MIG. Einen Bußgeldtatbestand für Artikel 4 enthält es nicht.
2. Dezember 2026: Neue Verbote und Ende einer Übergangsfrist
Ab diesem Tag gelten neue Verbote in Artikel 5 (Absatz 1 Buchstaben ba und bb sowie Absätze 1a und 1b). Am selben Tag endet eine Übergangsfrist. Anbieter von Systemen, die synthetische Inhalte erzeugen und vor dem 2. August 2026 in Verkehr kamen, müssen Artikel 50 Absatz 2 bis dahin erfüllen.
2. Dezember 2027 und 2. August 2028: Hochrisiko-Pflichten
Die Hochrisiko-Anforderungen gelten für Anhang-III-Systeme ab dem 2. Dezember 2027 und für Anhang-I-Produkte ab dem 2. August 2028. Das legt die Verordnung (EU) 2026/1744 fest. Der 2. August 2027 betrifft nur noch KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI-Modelle), die vor dem 2. August 2025 in Verkehr kamen. Für die allgemeine Schulungsfrage sind diese Daten nicht entscheidend.
Sie haben die Frist verpasst: was jetzt zählt
Das ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Die wenigsten Betriebe haben im Februar 2025 eine KI-Schulung durchgeführt, und die meisten wussten nichts von der Pflicht. Wichtig ist deshalb die nüchterne Einordnung, was daraus folgt.
Zunächst: Es passiert nichts automatisch. Es gibt keine Meldepflicht und keine Registrierung für die Kompetenzpflicht. Seit dem 2. August 2026 beaufsichtigen die Marktüberwachungsbehörden die Einhaltung, in Deutschland die Bundesnetzagentur.
Relevant wird die Lücke in anderen Situationen. Wenn ein KI-gestützter Vorgang Schaden anrichtet und die Sorgfalt geprüft wird. Wenn ein Auftraggeber im Rahmen einer Ausschreibung nach der AI-Act-Konformität fragt. Wenn eine Aufsichtsbehörde aus anderem Anlass ins Haus kommt, etwa wegen Datenschutz. In allen drei Fällen ist ein vorhandener Nachweis eine ruhige Antwort, ein fehlender eine unangenehme.
Nicht rückdatieren
Die Versuchung liegt nahe, eine nachgeholte Schulung auf ein früheres Datum zu setzen. Tun Sie das nicht. Eine ehrliche Lücke mit korrektem Abschlussdatum ist unproblematisch, eine gefälschte Dokumentation nicht. Der Nachweis soll belegen, wann Kompetenz tatsächlich hergestellt wurde.
Der pragmatische Weg ist einfach: Schulung nachholen, sauber mit dem tatsächlichen Datum dokumentieren, und die Auslöser für die nächste Auffrischung festlegen.
Wann Sie erneut schulen müssen
Die Verordnung nennt keinen Turnus. Sie verlangt Maßnahmen, die zum Einsatzkontext passen. Statt einen Kalendereintrag zu pflegen, ist es deshalb sinnvoller, auf Auslöser zu achten. Diese fünf sind die praktisch wichtigsten:
- Ein neues KI-Werkzeug kommt ins Haus. Der Kontext ändert sich, also ändert sich der Kompetenzbedarf. Artikel 4 nennt den Einsatzkontext ausdrücklich als Maßstab.
- Eine Person wechselt die Rolle. Wer vom Anwender zur verantwortlichen Führungskraft wird, braucht mehr als vorher.
- Neue Mitarbeitende beginnen. Die Schulung gehört in die Einarbeitung, vor den ersten eigenverantwortlichen KI-Einsatz.
- Der Einsatzzweck weitet sich aus. Ein Werkzeug, das bisher nur intern lief und nun im Kundenkontakt eingesetzt wird, bringt neue Fragen mit, etwa zur Transparenzpflicht.
- Die Rechtslage entwickelt sich. Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat Artikel 4 im Juli 2026 neu gefasst. Weitere Leitlinien der Kommission sind angekündigt.
Wenn keiner dieser Auslöser eintritt, ist ein jährlicher Blick auf den Stand ein bewährter Rhythmus. Er dient weniger dem Gesetz als der Frage, ob die Hausregeln noch zur gelebten Praxis passen.
Was Sie jetzt tun sollten
Da die Kompetenzpflicht aktiv ist, lohnt sich kein Abwarten. Drei Schritte bringen Sie auf einen sauberen Stand: den eigenen KI-Einsatz erfassen, die beteiligten Personen schulen und die Schulung dokumentieren. Wie der Nachweis konkret aussieht, lesen Sie unter KI-Kompetenz nachweisen. Den vollständigen Pflichtenrahmen erklärt der Leitfaden zu Artikel 4. Wen Sie im Team schulen müssen und mit welcher Tiefe, steht unter KI-Schulung für Mitarbeiter.
Häufige Fragen
Gilt die KI-Schulungspflicht schon jetzt?+
Ja. Die Pflicht aus Artikel 4, Maßnahmen zur KI-Kompetenz zu ergreifen, gilt seit dem 2. Februar 2025 und ist damit geltendes Recht, nicht erst angekündigt.
Was passiert am 2. August 2026?+
Seit diesem Datum gilt die Verordnung im Übrigen allgemein. Die Aufsicht der Marktüberwachungsbehörden und die Transparenzpflichten nach Artikel 50 beginnen. Die Hochrisiko-Pflichten folgen am 2. Dezember 2027 (Anhang III) und am 2. August 2028 (Anhang I). Das Sanktionskapitel gilt dagegen schon seit dem 2. August 2025, und die Kompetenzpflicht seit Februar 2025.
Muss ich die Schulung jedes Jahr wiederholen?+
Der AI Act schreibt keinen festen Turnus vor. Da sich Technik wie Einsatz ändern, ist eine regelmäßige Auffrischung sinnvoll, etwa bei neuen Werkzeugen oder neuen Mitarbeitenden.
Ich habe die Frist verpasst. Was passiert jetzt?+
Nichts geschieht automatisch. Es gibt keine Meldepflicht für die Kompetenzpflicht. Die Pflicht besteht fort, also holen Sie die Schulung nach und dokumentieren Sie sie ab dem Zeitpunkt des Abschlusses. Rückdatieren Sie nichts, das schadet mehr als eine ehrliche Lücke.
Gibt es eine Übergangsfrist für Artikel 4?+
Nein. Artikel 113 der Verordnung sieht für die Kompetenzpflicht keine gesonderte Übergangsregelung vor. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025 vollständig.
Bis wann muss ein neuer Mitarbeiter geschult sein?+
Die Verordnung nennt keine Frist in Tagen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, ab dem die Person mit KI-Systemen arbeitet. Praktisch heißt das: vor dem ersten eigenverantwortlichen Einsatz, idealerweise als Teil der Einarbeitung.
Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, EUR-Lex. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung durch KI und wurde vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft. Wie wir KI einsetzen