Leitfaden
EU AI Act Artikel 4: Die KI-Kompetenz-Pflicht für Unternehmen und Selbstständige
Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet der EU AI Act Anbieter und Betreiber, Maßnahmen zu ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen. Die Pflicht trifft Unternehmen jeder Größe und ebenso Selbstständige. Dieser Leitfaden erklärt, was genau verlangt wird und wie Sie es belegen.
Seit dem 2. Februar 2025 steht es im Gesetz: Wer KI-Systeme beruflich einsetzt, muss Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz der damit befassten Personen unterstützen. Das regelt Artikel 4 der KI-Verordnung der EU, offiziell Verordnung (EU) 2024/1689. Die Vorschrift ist kurz, ihre Reichweite groß: Sie gilt nicht nur für Tech-Konzerne, sondern für den Handwerksbetrieb mit ChatGPT genauso wie für die Steuerberaterin, die KI zur Belegerfassung nutzt.
Dieser Leitfaden beantwortet die Fragen, die in der Praxis zählen. Wer ist betroffen, was bedeutet KI-Kompetenz konkret, ab wann wird es ernst, und wie weisen Sie nach, dass Sie Ihrer Pflicht nachkommen.
Was Artikel 4 wörtlich verlangt
Seit dem 27. Juli 2026 gilt Artikel 4 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. Die Pflicht der Anbieter und Betreiber steht in Absatz 1. Weil fast jede Streitfrage an seinem Wortlaut hängt, lohnt sich das Original:
Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.
Drei Dinge sind daran wichtig. Erstens: Es geht um eine Holschuld des Unternehmens, nicht um eine Bringschuld der Behörde. Sie müssen aktiv werden, niemand prüft Sie vorab. Zweitens: Verlangt sind Maßnahmen, kein bestimmtes Niveau. Welche Maßnahmen passen, hängt vom Einsatz ab. Wer ein Hochrisiko-System betreibt, braucht tieferes Wissen als jemand, der gelegentlich einen Text generieren lässt. Drittens: Die Pflicht ist dauerhaft. Sie endet nicht mit einer einmaligen Schulung, sondern begleitet den KI-Einsatz im Betrieb.
Absatz 1 fasst außerdem den Kreis der erfassten Personen weiter, als oft angenommen. Neben dem eigenen Personal stehen dort andere Personen, „die in ihrem Auftrag" mit den Systemen befasst sind. Werkstudierende, Aushilfen und beauftragte Externe fallen damit ebenso darunter, sofern sie für Sie mit KI arbeiten.
Maßnahmen statt Niveau
Die Neufassung verlangt Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen. Ein Niveau garantiert niemand. Maßgeblich sind Vorwissen, Erfahrung, Einsatzkontext und die betroffenen Personen.
Praktisch heißt das: Erfassen Sie, wo KI im Haus genutzt wird. Bestimmen Sie den Bedarf je Rolle, schulen Sie entsprechend und halten Sie das fest. Es entlastet Sie nicht, wenn Sie gar nichts unternommen haben. Die Pflicht für Unternehmen bleibt bestehen.
Neufassung 2026 und Aufsicht
Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat Artikel 4 neu gefasst. Sie ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Die Formeln „nach besten Kräften sicherzustellen" und „ausreichendes Maß" sind gestrichen. Die Pflicht für Anbieter und Betreiber bleibt bestehen. Kommission und Mitgliedstaaten müssen Anbieter und Betreiber dabei unterstützen, besonders KMU.
Die Aufsicht über Artikel 4 liegt bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden. Laut Kommission haben sie am 2. August 2026 mit Aufsicht und Durchsetzung begonnen. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig, soweit das KI-MIG nichts anderes bestimmt. Das KI-MIG gilt seit dem 29. Juli 2026. Einen eigenen Bußgeldrahmen für Artikel 4 gibt es nicht. Artikel 99 Absatz 4 nennt Artikel 4 nicht, und das KI-MIG enthält dafür keinen Bußgeldtatbestand.
Was der AI Act als KI-System zählt
Bevor die Pflicht greift, steht eine Vorfrage, die viele überspringen: Ist unser Werkzeug überhaupt ein KI-System? Artikel 3 Nummer 1 definiert es als maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und aus den erhaltenen Eingaben ableitet, wie Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden.
Das Schlüsselwort ist ableiten. Software, deren Verhalten vollständig durch feste Regeln bestimmt ist, leitet nichts ab. Eine Tabellenkalkulation mit Formeln oder ein starrer Wenn-Dann-Ablauf fällt daher in der Regel nicht darunter. Ein Textassistent, der Formulierungen vorschlägt, oder eine Software, die Belege selbst zuordnet, sehr wohl.
Wer ist betroffen?
Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern. Anbieter entwickeln KI-Systeme oder bringen sie auf den Markt. Betreiber, im Englischen „deployer", setzen ein System unter eigener Verantwortung ein. Für die allermeisten Unternehmen ist die zweite Rolle entscheidend: Sie betreiben KI, indem sie fertige Werkzeuge nutzen.
Artikel 3 Nummer 4 fasst den Betreiber weit: jede natürliche oder juristische Person, Behörde oder Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet. Ausgenommen ist ausdrücklich nur die Verwendung im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit. Diese Grenze ist die einzige echte Ausnahme im gesamten Anwendungsbereich der Vorschrift.
Ein verbreitetes Missverständnis lautet, die Pflicht greife erst bei sogenannter Hochrisiko-KI. Das ist falsch. Die Kompetenzanforderung aus Artikel 4 gilt unabhängig von der Risikoklasse für jeden professionellen KI-Einsatz. Die Risikoklassifizierung entscheidet über zusätzliche Pflichten, etwa Dokumentation und menschliche Aufsicht. Die Grundanforderung, kompetent mit KI umzugehen, steht davor und gilt breiter.
Drei Beispiele aus der Praxis
Eine Marketing-Agentur lässt Texte und Bilder von generativer KI erstellen. Eine Spedition nutzt ein KI-Tool zur Tourenplanung. Eine Einzelanwältin fasst mit einem KI-Assistenten Schriftsätze zusammen. Alle drei sind Betreiber im Sinne der Verordnung. Alle drei müssen Maßnahmen ergreifen, damit die Personen am Werkzeug verstehen, was sie tun, wo die Grenzen liegen und welche Ergebnisse sie nicht ungeprüft übernehmen dürfen.
Auch die Größe spielt keine Rolle. Es gibt keine Bagatellgrenze, ab der ein Betrieb zu klein für die Pflicht wäre. Selbstständige und Freiberufler fallen ebenso darunter, sobald sie KI in ihrer Arbeit verwenden. Wir gehen darauf in einem eigenen Beitrag genauer ein: Brauchen Selbstständige und Freelancer eine KI-Schulung?
Was KI-Kompetenz bedeutet
Anders als oft dargestellt, steht die Beschreibung nicht bloß in den Erwägungsgründen, sondern als Legaldefinition im verfügenden Teil. Artikel 3 Nummer 56 bestimmt KI-Kompetenz als die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden bewusst zu werden.
Zwei Hälften stecken darin. Die eine ist das Können: sachkundig einsetzen. Die andere ist das Bewusstsein: Chancen, Risiken und mögliche Schäden einschätzen. Eine Schulung, die nur Bedienung vermittelt, deckt die zweite Hälfte nicht ab und erfüllt die Definition damit nicht.
Für den Arbeitsalltag lässt sich das auf drei Ebenen herunterbrechen:
- Grundlagen verstehen. Was ist ein KI-System, wie kommt ein Ergebnis zustande, warum kann ein Sprachmodell überzeugend klingen und trotzdem falschliegen.
- Risiken erkennen. Wo entstehen Fehler, Verzerrungen oder Datenschutzprobleme, und welche Aufgaben sollte man KI besser nicht allein überlassen.
- Im eigenen Kontext handeln. Welche Systeme nutzen wir konkret, welche Regeln gelten dafür im Haus, und wann muss ein Mensch das Ergebnis prüfen.
Genau diese Mischung deckt eine gute Schulung ab. Reines Werkzeugwissen reicht nicht, denn Artikel 4 zielt auf verantwortungsvollen Einsatz, nicht auf Klick-Anleitungen.
Ab wann gilt die Pflicht?
Die Kompetenzpflicht aus Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Sie ist also bereits geltendes Recht, nicht erst angekündigt. Zwei weitere Daten sorgen regelmäßig für Verwirrung. Die Vorschriften zu Governance und Sanktionen gelten seit dem 2. August 2025, das sind die Kapitel VII und XII der Verordnung. Seit dem 2. August 2026 gilt die Verordnung im Übrigen allgemein. In Deutschland gilt seit dem 29. Juli 2026 das KI-MIG. Einen Bußgeldtatbestand für Artikel 4 enthält es nicht.
Eine Übergangsfrist speziell für Artikel 4 sieht die Verordnung nicht vor. Die Pflicht war vom ersten Geltungstag an vollständig anwendbar. Wer KI einsetzt, sollte die Kompetenz seines Teams jetzt herstellen und belegen können. Die Details zu den Fristen erklären wir hier: Ab wann gilt die KI-Schulungspflicht?
Drohen Bußgelder bei Verstößen?
Hier ist Genauigkeit wichtig, denn im Netz kursieren überzogene Zahlen. Artikel 4 ist in der Bußgeldsystematik der Verordnung nicht mit einer eigenen EU-weiten Geldbuße hinterlegt. Die hohen Beträge, die oft genannt werden, beziehen sich auf andere Verstöße, etwa gegen verbotene Praktiken. Für die Kompetenzpflicht gilt: Einen eigenen Bußgeldrahmen gibt es nicht. Das deutsche KI-MIG gilt seit dem 29. Juli 2026 und enthält für Artikel 4 keinen Bußgeldtatbestand. Die Kommission hält Sanktionen auf Grundlage nationalen Rechts für möglich.
In der Praxis ist die größere Hebelwirkung ohnehin eine andere. Wenn ein ungeschulter KI-Einsatz zu einem Fehler führt, der jemandem schadet, stellt sich die Frage nach Sorgfalt und Haftung. Ein dokumentierter Kompetenzaufbau ist dann ein handfestes Argument, dass Sie Ihre Pflichten ernst genommen haben.
Ein zweiter Hebel wird schnell unterschätzt: die Lieferkette. Größere Auftraggeber und öffentliche Stellen fragen zunehmend nach der AI-Act-Konformität ihrer Dienstleister. Wer dann einen Nachweis vorlegen kann, hat einen Vorteil, der mit Bußgeldern nichts zu tun hat.
Wer im Unternehmen verantwortlich ist
Die Pflicht trifft das Unternehmen als Anbieter oder Betreiber, nicht die einzelne beschäftigte Person. Organisatorisch landet sie damit bei der Geschäftsführung. Sie kann die Umsetzung delegieren, an die IT, an die Personalabteilung oder an eine Compliance-Funktion, aber sie kann die Verantwortung nicht abgeben.
In Betrieben mit Betriebsrat kommt eine zweite Ebene hinzu, die nicht im AI Act steht. Die Einführung eines KI-Systems kann nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig sein, wenn das System geeignet ist, Verhalten oder Leistung zu überwachen. Bei Berufsbildungsmaßnahmen greifen zusätzlich die §§ 96 ff. BetrVG. Wer beides zusammen regelt, spart sich einen zweiten Durchgang.
Wie Sie die Pflicht in der Praxis erfüllen
Vier Schritte führen zuverlässig ans Ziel.
- KI-Einsatz erfassen. Verschaffen Sie sich einen Überblick: Welche KI-Werkzeuge sind im Haus im Einsatz, offiziell wie inoffiziell? Oft taucht hier mehr auf als gedacht.
- Zielgruppen bestimmen. Wer arbeitet mit den Systemen, und welche Schulungstiefe braucht diese Person? Die Sachbearbeitung braucht anderes Wissen als die Compliance-Verantwortliche.
- Schulen. Vermitteln Sie Grundlagen, Risiken und die hauseigenen Regeln. Eine kompakte, verständliche Schulung ist wirksamer als ein dickes Handbuch, das niemand liest.
- Dokumentieren. Halten Sie fest, wer wann welche Schulung absolviert hat. Dieser Nachweis ist Ihr Beleg gegenüber Aufsicht, Kunden und im Haftungsfall.
Für die Umsetzung im Team haben wir die Anforderungen, Inhalte und Nachweisfragen zusammengefasst: KI-Schulung für Mitarbeiter.
Drei Missverständnisse, die teuer werden können
„Wir setzen keine KI ein." In den meisten Betrieben stimmt das längst nicht mehr. KI-Funktionen sind in Standardsoftware eingewandert, ohne dass jemand sie bewusst eingekauft hätte. Prüfen Sie es, statt es anzunehmen.
„Das betrifft nur die IT." Die Pflicht knüpft an die Nutzung an, nicht an die Zuständigkeit für Software. Die meisten KI-Nutzer sitzen außerhalb der IT-Abteilung.
„Wir warten, bis die nationalen Regeln stehen." Die Pflicht gilt bereits, und die nationalen Regeln stehen. Das KI-MIG gilt seit dem 29. Juli 2026. Die Aufsicht der Marktüberwachungsbehörden läuft seit dem 2. August 2026. Wer wartet, verlängert nur den Zeitraum ohne Nachweis.
KI-Kompetenz nachweisen
Artikel 4 verlangt Maßnahmen zur KI-Kompetenz, kein bestimmtes Siegel. Ein staatliches oder EU-amtliches Zertifikat für KI-Kompetenz existiert nicht. Üblich und sinnvoll ist ein Teilnahmenachweis, der dokumentiert, dass eine Person die Schulungsinhalte absolviert hat. Er macht Ihre Maßnahme prüfbar. Vorgeschrieben ist er nicht. Eine interne Dokumentation genügt laut Kommission.
Worauf es bei einem belastbaren Nachweis ankommt und wie Sie ihn im Unternehmen ablegen, lesen Sie hier: KI-Kompetenz nachweisen.
Das Wichtigste in Kürze
Artikel 4 ist seit Februar 2025 geltendes Recht und betrifft fast jeden, der KI beruflich nutzt, vom Konzern bis zur Solo-Selbstständigen. Verlangt werden Maßnahmen, die zum Einsatz passen und die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen. Ein bestimmtes Niveau muss niemand garantieren. Eigene EU-Bußgelder knüpft die Vorschrift nicht an, doch Sorgfalt und Dokumentation zahlen sich aus, gegenüber Aufsicht wie gegenüber Auftraggebern. Wer den KI-Einsatz erfasst, die richtigen Personen schult und das festhält, hat eine passende Maßnahme ergriffen. Eine Konformitätsvermutung gibt es nicht. Nebenbei gewinnen Sie ein Team, das sicherer mit KI umgeht.
Häufige Fragen
Gilt die KI-Kompetenz-Pflicht auch für kleine Unternehmen?+
Ja. Artikel 4 macht keine Ausnahme nach Unternehmensgröße. Sobald Sie KI-Systeme einsetzen, müssen Sie Maßnahmen zur KI-Kompetenz der damit befassten Personen ergreifen. Auch ein Betrieb mit drei Mitarbeitern, der ChatGPT für Angebote nutzt, fällt darunter.
Brauche ich als Einzelunternehmer eine KI-Schulung?+
Wenn Sie KI beruflich einsetzen, gilt die Kompetenzanforderung auch für Sie persönlich. Ein Nachweis ist nicht vorgeschrieben, hilft aber, Ihre Sorgfalt gegenüber Kunden und Auftraggebern zu belegen.
Ist der Nachweis ein offizielles EU-Zertifikat?+
Nein. Es gibt kein staatliches oder EU-amtliches Zertifikat für KI-Kompetenz. Seriöse Anbieter stellen einen Teilnahmenachweis aus, der die absolvierte Schulung dokumentiert. Artikel 4 verlangt Maßnahmen zur KI-Kompetenz, kein bestimmtes Siegel. Eine interne Dokumentation genügt laut Kommission.
Was passiert, wenn ich die Pflicht ignoriere?+
Für Artikel 4 gibt es keinen eigenen Bußgeldrahmen. In Deutschland beaufsichtigt die Bundesnetzagentur die Einhaltung. Das KI-MIG enthält keinen Bußgeldtatbestand dafür. Praktisch relevanter ist meist die Haftungs- und Sorgfaltsfrage, wenn ein ungeschulter KI-Einsatz Schaden anrichtet.
Was hat die Verordnung (EU) 2026/1744 an Artikel 4 geändert?+
Seit dem 27. Juli 2026 verlangt Artikel 4 Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen. Die Formeln „nach besten Kräften sicherzustellen“ und „ausreichendes Maß“ sind gestrichen. Niemand muss ein bestimmtes Niveau garantieren. Die Pflicht für Unternehmen bleibt bestehen.
Gilt die Pflicht auch für Werkstudenten, Praktikanten und Freelancer?+
Ja. Artikel 4 spricht vom Personal und ausdrücklich von anderen Personen, die im Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Damit sind auch Aushilfen und beauftragte Externe erfasst, sofern sie für Sie mit KI arbeiten.
Wer im Unternehmen ist für die Erfüllung verantwortlich?+
Die Pflicht trifft das Unternehmen als Anbieter oder Betreiber, nicht die einzelne beschäftigte Person. Organisatorisch liegt sie damit bei der Geschäftsführung, die sie delegieren, aber nicht abgeben kann.
Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, EUR-Lex. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung durch KI und wurde vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft. Wie wir KI einsetzen