KI-Schulung: den richtigen Anbieter auswählen

Das Angebot an KI-Schulungen reicht von Kanzleien bis zu generischen Lernplattformen. Dieser Beitrag nennt die Kriterien, die wirklich zählen, und die Warnsignale, an denen Sie unseriöse Angebote erkennen.

Redaktion EUcodexStand: 11. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Sobald klar ist, dass eine KI-Schulung nötig ist, stellt sich die nächste Frage: bei wem? Das Angebot ist unübersichtlich und reicht von spezialisierten Anwaltskanzleien über große Beratungen bis zu generischen Online-Kursen. Dieser Beitrag hilft Ihnen, die Spreu vom Weizen zu trennen, mit klaren Kriterien und ehrlichen Warnsignalen.

In eigener Sache

Dieser Beitrag stammt von EUcodex, und EUcodex ist selbst Anbieter einer KI-Kompetenz-Schulung. Das sollten Sie beim Lesen wissen. Wir haben den Text deshalb so geschrieben, dass die Kriterien auch dann tragen, wenn Sie sich am Ende für einen anderen Anbieter entscheiden. Alle Prüffragen weiter unten lassen sich an uns genauso stellen wie an jeden Wettbewerber.

Erst der eigene Bedarf, dann der Anbieter

Der häufigste Fehler passiert vor der Auswahl. Wer eine Schulung einkauft, ohne den eigenen KI-Einsatz zu kennen, kauft ins Blaue. Artikel 4 macht den Einsatzkontext ausdrücklich zum Maßstab für die passenden Maßnahmen. Ohne Kenntnis dieses Kontexts lässt sich gar nicht beurteilen, ob ein Angebot passt.

Klären Sie deshalb vorab drei Punkte: Welche KI-Werkzeuge werden bei uns tatsächlich genutzt? Wer arbeitet damit oder verantwortet die Ergebnisse? Und gibt es darunter Anwendungen in sensiblen Feldern wie Personalauswahl oder Kreditwürdigkeit? Die Antworten bestimmen, ob Sie eine breite Grundlagenschulung brauchen oder zusätzlich ein vertieftes Format für Verantwortliche.

Worauf es wirklich ankommt

Eine KI-Kompetenz-Schulung ist gut, wenn sie die richtige Mischung trifft. Achten Sie auf diese Punkte:

  • Inhalt am Gesetzestext. Die Schulung sollte sich auf die Verordnung (EU) 2024/1689 beziehen und Artikel 4 sauber erklären, nicht auf vage Allgemeinplätze setzen.
  • Praxisnähe. Gutes Training zeigt den verantwortungsvollen Umgang mit KI im Arbeitsalltag, nicht nur Theorie oder Bedienanleitungen.
  • Prüfbarer Nachweis. Am Ende sollte ein Teilnahmenachweis stehen, der sich verifizieren lässt, etwa über einen Code oder QR-Code. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie unter KI-Kompetenz nachweisen.
  • Aktualität. Das Thema ist jung und entwickelt sich. Die Inhalte sollten den aktuellen Stand widerspiegeln.
  • Passend zur Zielgruppe. Eine Schulung für alle Mitarbeitenden braucht anderen Zuschnitt als eine für Compliance-Verantwortliche.

Welche Anbieter-Typen es gibt

Der Markt lässt sich grob in vier Gruppen einteilen, jede mit Stärken und Schwächen.

Kanzleien und Beratungen bieten hohe juristische Tiefe, sind aber meist teuer und auf große Unternehmen ausgerichtet. Für ein KMU oft überdimensioniert.

Prüf- und Zertifizierungsstellen genießen Vertrauen, sind aber häufig kostspielig und formal, sinnvoll vor allem in stark regulierten Branchen.

Generische Lernplattformen sind günstig und breit, aber selten auf den EU AI Act zugeschnitten. Die Tiefe und der konkrete Gesetzesbezug fehlen oft.

Spezialisierte Anbieter konzentrieren sich auf die KI-Kompetenz nach EU AI Act. Sie verbinden in der Regel den klaren Gesetzesbezug mit Praxisnähe und einem fairen Preis, gerade für kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige.

Intern oder extern schulen?

Beides ist zulässig. Die Entscheidung hängt weniger am Recht als an drei praktischen Faktoren.

Aufwand. Eine interne Schulung müssen Sie selbst erstellen und pflegen. Das ist bei jeder Rechtsänderung erneut Arbeit, die extern jemand anderes übernimmt.

Nachweisbarkeit. Hier scheitert die interne Variante am häufigsten. Eine Präsentation im Teammeeting hinterlässt keine prüfbare Spur. Wer intern schult, braucht eine eigene Dokumentation mit Inhalten, Datum und Teilnehmerliste, sonst steht am Ende nichts Belastbares da.

Kontextnähe. Hier ist die interne Variante überlegen. Niemand kennt Ihre Werkzeuge und Hausregeln besser als Sie selbst.

Deshalb ist die Mischform in der Praxis am verbreitetsten: externe Grundlagen mit Nachweis, ergänzt um eine kurze interne Unterweisung zu den konkreten Werkzeugen und Regeln im Haus.

Warnsignale: Finger weg

Bei der Auswahl helfen ein paar klare rote Flaggen. Seriöse Anbieter machen diese Fehler nicht:

Drei Warnsignale

„EU-zertifiziert" oder „amtlich anerkannt": Ein staatliches EU-Zertifikat für KI-Kompetenz gibt es nicht, solche Versprechen sind sachlich falsch. Erfundene Bußgeld-Zahlen wie „35 Millionen Euro Strafe bei fehlender Schulung": Diese Summe gilt für verbotene Praktiken, nicht für die Kompetenzpflicht (siehe Bußgelder und Sanktionen). Und veraltete oder schwammige Inhalte ohne Bezug auf den aktuellen Gesetzestext.

Zwei weitere Muster sollten Sie stutzig machen. Erstens Zeitdruck: Countdown-Zähler und Formulierungen wie „nur noch heute konform werden" arbeiten mit Angst, nicht mit Substanz. Die Pflicht besteht seit Februar 2025, ein einzelner Tag ändert daran nichts. Zweitens fehlende Impressumsangaben oder ein Anbieter, dessen Sitz und Rechtsform sich nicht in zwei Klicks feststellen lassen. Wer eine Compliance-Leistung verkauft, sollte selbst auffindbar sein.

Fragen, die Sie dem Anbieter stellen sollten

Diese sechs Fragen trennen Substanz von Verpackung. Sie lassen sich in einer E-Mail stellen, und die Antwortqualität sagt oft mehr als jede Produktseite:

  1. Auf welche Artikel der Verordnung 2024/1689 stützt sich die Schulung inhaltlich?
  2. Welche Bußgeldfolgen nennen Sie für einen Verstoß gegen Artikel 4, und woraus leiten Sie diese ab?
  3. Wie lässt sich der Teilnahmenachweis später überprüfen, und wie lange bleibt er abrufbar?
  4. Wie unterscheiden Sie das Niveau für einfache Anwender von dem für Verantwortliche?
  5. Wie halten Sie die Inhalte aktuell, und wann wurden sie zuletzt überarbeitet?
  6. Was genau bekommen wir für die Dokumentation, wenn ein Auftraggeber nach unserer AI-Act-Konformität fragt?

Auf Frage zwei gibt es nur eine richtige Antwort: dass es für Artikel 4 keinen festen Bußgeldrahmen gibt und auch das deutsche KI-MIG dafür keinen Bußgeldtatbestand enthält. Wer stattdessen Millionenbeträge nennt, hat entweder nicht sauber gearbeitet oder verkauft mit Angst.

Checkliste für die Auswahl

Bevor Sie sich entscheiden, prüfen Sie kurz: Bezieht sich die Schulung klar auf Artikel 4 und die Verordnung 2024/1689? Ist sie praxisnah und verständlich? Gibt es einen prüfbaren Teilnahmenachweis? Kommuniziert der Anbieter ehrlich, ohne Panikmache und falsche Zertifizierungs-Versprechen? Passt das Angebot zu Ihrer Größe und Ihrem Budget? Und deckt es beide Niveaus ab, falls Sie sowohl Anwender als auch Verantwortliche schulen müssen?

Wenn Sie diese Fragen mit Ja beantworten können, haben Sie einen guten Anbieter gefunden. Was die Schulung inhaltlich abdecken muss, erklärt der Leitfaden zu Artikel 4. Wie Sie die Schulung anschließend im Team ausrollen, steht unter KI-Schulung für Mitarbeiter.

Häufige Fragen

Muss eine KI-Schulung von einem bestimmten Anbieter kommen?+

Nein. Der EU AI Act schreibt keinen Anbieter und kein bestimmtes Format vor. Entscheidend ist, dass die Schulung die KI-Kompetenz zum Einsatz passend unterstützt und sich nachweisen lässt.

Woran erkenne ich eine gute KI-Kompetenz-Schulung?+

An Inhalten, die sich am Gesetzestext orientieren, an Praxisnähe statt reiner Theorie, an einem prüfbaren Teilnahmenachweis und an ehrlicher Kommunikation, also ohne erfundene Bußgeld-Zahlen oder das Versprechen eines amtlichen EU-Zertifikats.

Was darf eine KI-Schulung kosten?+

Die Spanne ist groß. Kanzleien und große Beratungen sind oft teuer und auf Konzerne ausgerichtet, generische Lernplattformen günstig, aber unspezifisch. Für die meisten Unternehmen ist ein spezialisierter Online-Anbieter mit klarem EU-AI-Act-Bezug das beste Verhältnis aus Preis und Substanz.

Können wir die Schulung auch intern durchführen?+

Ja. Der AI Act verlangt keine externe Schulung. Intern ist es günstiger und näher am eigenen Kontext, kostet aber Erstellungsaufwand und scheitert oft an der Nachweisbarkeit. Eine Mischform ist verbreitet: externe Grundlagen, interne Ergänzung zu den eigenen Werkzeugen und Hausregeln.

Braucht der Anbieter eine staatliche Zulassung?+

Nein. Für KI-Kompetenz-Schulungen nach Artikel 4 existiert keine Zulassungspflicht und keine amtliche Anerkennungsstelle. Wer mit einer solchen Zulassung wirbt, beschreibt etwas, das es nicht gibt.

Wie erkenne ich, ob die Inhalte aktuell sind?+

Prüfen Sie, ob der Anbieter die Fristen korrekt wiedergibt und ob er die Sanktionsfrage sauber darstellt. Wer die Kompetenzpflicht mit den hohen Bußgeldern für verbotene Praktiken vermischt, arbeitet mit veralteten oder oberflächlichen Unterlagen.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, EUR-Lex. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung durch KI und wurde vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft. Wie wir KI einsetzen

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